Wenn ein Vogelnest ungünstig gebaut wurde, etwa direkt über dem Sitzplatz im Garten oder so ungünstig, dass die Einflugschneise direkt über dem Eingang zum Haus liegt, dann stellt sich die Frage ob das Nest nicht einfach im Sinne der Vögel umgesetzt werden könnte. Doch generell ist diese Frage mit nein zu beantworten, denn hier kommt das Bundesnaturschutzgesetz zum Tragen. Nur in Ausnahmefällen kann das Entfernen oder Umsetzen eines Vogelnests erlaubt werden.
Vogelnest einfach umsetzen – erlaubt oder nicht?
An der Hauswand direkt über der Eingangstüre, über einem Sitzplatz im Garten oder aber in einem Baum, den man fällen will, befindet sich ein Vogelnest, das hier leider stört. Doch in jedem Fall steht immer das Wohl des Vogels über dem Wunsch des Menschen und so dürfen die Nester nicht einfach umgesetzt werden. Auch dann nicht, wenn keine Vögel brüten. Nur mit einer Ausnahmegenehmigung und einem beauftragten Fachmann kann ein Vogelnest umgesetzt werden. Hierfür müssen das Bundesnaturschutzgesetz und der richtige Zeitpunkt eingehalten werden. Besser ist es daher, die Vögel bereits im Spätwinter zu beobachten, mögliche Nistmöglichkeiten zu verschließen, dafür Alternativen anzubieten und die Vögel frühzeitig von den ausgewählten Nistplätzen sanft zu vertreiben, wenn hier ein Nestbau keinesfalls gewünscht wird. So gibt es die folgenden Möglichkeiten und Auflagen:
- gesetzliche Bestimmungen beachten
- Nestentfernung genehmigen lassen
- auf aussterbende Vogelarten achten
- richtigen Zeitpunkt wählen
- vor dem Nestbau Vögel sanft vertreiben
- Alternativen für Nestbau anbieten
- mögliche Nistplätze vorher verschließen
Gesetzliche Bestimmungen
Die Bestimmungen im Bundesnaturschutzgesetz sind ganz klar geregelt. Werden diese missachtet, dann droht ein Bußgeld. Dies gilt auch für das Umsetzen oder Entfernen von einem Vogelnest. Hierbei kommt es nicht auf die Art an, jedoch sind manche Vögel mehr geschützt als andere. Dies hängt mit dem jeweiligen Bestand zusammen. So können die gesetzlichen Bestimmungen wie folgt zusammengefasst werden:
- das Beschädigen von Nestern ist erst einmal grundsätzlich untersagt
- Zuwiderhandlungen können mit empfindlichen Strafen geahndet werden
- Nester dürfen erst einmal nicht selbstständig entfernt werden
- auch nicht unzugänglich gemacht werden
- zum Entfernen gehört auch das Umsetzen
- der Vogel findet sein Nest nicht mehr wieder
- bei manchen Nestern gibt es Ausnahmen
- muss Genehmigung eingeholt werden
- gleichzeitig müssen Ersatzbrutplätze geschaffen werden
Nestentfernung genehmigen lassen
Wer aus guten Gründen, zum Beispiel wegen dem Fällen eines Baumes oder einer Fassaden- oder Dachsanierung ein Vogelnest entfernen muss, kann sich dies bei der zuständigen Behörde genehmigen lassen. Hierbei sollten aber immer auch Experten hinzugezogen werden, die sich damit auskennen. Einfach ein störendes Vogelnest selbst umsetzen ist in der Regel nicht erlaubt. In den meisten Fällen wird eine solche Genehmigung erteilt, handelt es sich bei dem Vogel jedoch um eine aussterbende Art, kann es schwieriger werden. Dennoch sollte man immer zum Wohl des Vogels handeln. Bei Nichtbeachtung der Auflagen der Behörde kann es zu hohen Bußgeldern kommen.
Aussterbende Vogelarten beachten
Gerade auch bei aussterbenden Vogelarten dürfen die Nester gar nicht angefasst werden. Hierzu gehören zum Beispiel auch viele am Boden brütende Arten, wie der Kiebitz. Diese Vogelart ist massiv vom Aussterben bedroht und es ist strafbar, diese Nester umzusetzen oder zu entfernen. Auch hier gilt es, erst eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde einzuholen und dann mit Experten sanft versuchen, die Nester umzusetzen.
Richtiger Zeitpunkt
Wenn man ein Vogelnest unbedingt umsetzen und somit auch entfernen muss, dann ist hierfür immer der passende Zeitpunkt abzuwarten. Denn befinden sich Eier im Nest und brütet das Vogelpaar diese gerade aus oder werden kleine Vögel gefüttert, dann muss das Nest hängenbleiben. Hierbei gilt vor allem das Folgende zu beachten:
- Brutsaison ist nicht unbedingt der Frühling
- viele Vögel brüten mehrmals im Jahr
- Brutzeit gilt vom 01. März bis 30. September
- in dieser Zeit müssen Nester in Ruhe gelassen werden
- erst danach darf über Maßnahmen nachgedacht werden
Vögel vor Nestbau vertreiben
Wenn im späten Winter/frühen Frühjahr die ersten Vögel mit ihrem Nestbau beginnen, dann kann man beobachten, an welcher Stelle sie ihr Nest bauen wollen. Ist dies ein ungeeigneter Platz, etwa weil das Nest später dann direkt über einem Sitzplatz hängt oder an einem Dach, welches man im Sommer sanieren will, dann kann man die Vögel hier auch noch vertreiben, damit es gar nicht erst zum Nestbau kommt. Hierzu kann wie folgt vorgegangen werden:
- Katze oder Hund in den Garten lassen
- elektrische Vogelvertreiber aus dem Handel nutzen
- Mobile mit CDs an gefährdeter Nestbaustelle anbringen
- Alufolie in Streifen schneiden und ebenfalls aufhängen
- Windspiele jeder Art verwirren die Vögel
- sie meiden jegliche Klanggeräusche von kleinen Glöckchen
- keine Essensreste auf Terrasse liegen lassen
- Futterplätze in weit entfernter Ecke aufstellen
Alternativen für den Nestbau
Vögel vom Nestbau an unmöglichen Stellen abzuhalten kann einfach sein, indem man ihnen Alternativen für ihren Nestbau bietet. So können im Garten höhere Steinmauern errichtet oder viele Nistkästen in Bäumen aufgehängt werden. Eine schöne und auch dekorative Idee ist es, eine Wand aus Holzpaneelen zu errichten, an der viele Nistkästen einen Platz erhalten können. Die geselligen Spatzen zum Beispiel nehmen eine solche Alternative gerne an, an der sie gemeinsam mit weiteren Vogelpaaren als Nachbarn brüten können. Hohe Hecken sind dagegen für viele heimische Singvögel wie zum Beispiel die Amsel gut geeignet, um Brutplätze zu bieten. So stehen hier noch die folgenden Alternativen zur Auswahl:
- hohe Bäume am Rand eines Gartens
- Nistkästen in weit entfernten Ecken im Garten
- Nistkasten auch direkt an Hauswand
- wenn Vögel hier nicht stören
- artgerechte Nisthilfen für Schwalben aus dem Handel
Mögliche Nistplätze vorab verschließen
Es gibt Vogelarten, wie zum Beispiel die Mauersegler, die sich kleine Einschlupflöcher in Wänden oder unter dem Dachfirst suchen, um dort ihr Nest zu bauen. Auch Spatzen bevorzugen oft solche kleinen Höhlen. Damit die Vögel hier gar nicht erst Nester bauen können, sollte man das Haus auf diese Einschlupflöcher untersuchen und diese gegebenenfalls verschließen. Soll ein Baum vor Nestern geschützt werden, hilft ein Netz, das um die Krone gespannt wird. Weiterhin ist hierbei jedoch noch auf das Folgende zu achten:
- es darf sich im Innenraum kein altes Nest befinden
- hier ziehen die Vögel oft im nächsten Sommer wieder ein
- für das Verschließen eines Nests Genehmigung einholen
- nur im Winter verschließen
- im Frühjahr/Sommer könnten Eier im Nest sein
- unter einem Dachfirst Netze anbringen
- Zwischenraum von Dachschindeln und -first verschließen