Auch ein Siebenschläfer braucht ein Zuhause. In der freien Natur ist das ein Loch im Baum. In der Nähe menschlicher Behausungen meist der Dachboden. Dieser bietet ihm Wärme und reichlich Schutz. Das nachtaktive Tier wird selten gesichtet. Lärm und Gestank aber verraten schnell seine Anwesenheit. Wie darf man das Nagetier wieder loswerden? Denn nicht jedes hilfreiche Mittel ist auch erlaubt.
Der natürliche Lebensraum
Der wissenschaftliche Name Glis glis passt irgendwie gut zu einem so putzigen Tierchen, wie der Siebenschläfer es ist. Rein nach dem Äußeren wäre er ein ideales Haustier für kleine Kinder.
- er ähnelt in der Form einem Eichhörnchen
- hat aber graues Fell und ist kleiner
- etwa wie eine Maus
- hat große schwarze Augen
- und einen langen buschigen Schwanz
Doch der Siebenschläfer ist ein „wildes“ Tier, das ausschließlich frei in der Natur lebt. Nur wird diese immer mehr von menschlichen Siedlungen verdrängt. So ist es nicht zu vermeiden, dass sich sein Lebensraum mit unserem immer mehr überschneidet.
Dachstühle werden erobert
Glis glis ist ein hervorragender Kletterer, weswegen sein ursprüngliches Verbreitungsgebiet, der Wald, wie für ihn gemacht ist. In Baumlöchern findet er tagsüber Unterschlupf, während er nachts auf Nahrungssuche geht. Doch der Siebenschläfer ist ein flexibles Tier. So kommt er auch mitten in einem Dorf oder gar am Stadtrand klar. Denn seine mit Saugnäpfen behafteten Füße lassen ihn mühelos auch Wände erklimmen. So haben Dachstühle und Dachböden die fehlenden Baumlöcher ersetzt. Doch darin kommt er uns hautnah. Das kann auf Dauer keinem Hausbewohner entgehen. Denn das kleine Tier macht sich durch seine Lebensart bemerkbar.
Hinweise auf Siebenschläfer
Der Glis glis verlässt in der Dämmerung das Haus, um die Umgebung weiträumig zu durchstreifen. Unsere Speisekammer ist selten bedroht. Er sucht sich seine Nahrung in der freien Natur. Da wir zu seiner Wanderzeit im Bett schlummern, werden wir ihn kaum sehen. Doch er kann uns dennoch den Schlaf rauben. Der Siebenschläfer veranstaltet auf dem Dachboden viel Lärm! Das ist das erste Anwesenheitszeichen, das er von sich gibt. Mit der Zeit wird sich auch ein unangenehmer Geruch ausbreiten, der von seinen immer zahlreicher werdenden Hinterlassenschaften herrührt.
Duldung ist nicht empfehlenswert
Nicht nur, dass er für nächtliche Ruhestörung im Haus sorgt. Der Siebenschläfer kann auch erhebliche Sachschäden am Haus anrichten. Das Nagetier nagt an allem, was ihm dafür verlockend erscheint. Auch sein Kot und Urin hinterlässt Spuren. Damit müssen Sie im schlimmsten Fall rechnen:
- Materialschäden an der Hausdämmung
- löchrige Isolierfolie durch Annagen
- Regenwasser kann ins Innere durchkommen
- die Wände werden durchnässt
- Schimmel kann sich ausbreiten
- zerstörte elektrische Leitungen
- Aufenthaltsräume werden durch Kot und Urin verschmutzt
- es können sich Urinflecken an den Decken zeigen
Aus den vorgenannten Gründen zählt das kleine Tier zu den lästigsten ungebetenen Wohngenossen. Je länger er auf dem Dach verweilt, umso schlimmer sind die Auswirkungen. Die Lärmbelästigung ist dabei das kleinere Übel. Die Kosten für die Reparatur der Schäden können immens hoch ausfallen. Deswegen sollte der Siebenschläfer keinen Tag länger geduldet werden, als zu seiner Vertreibung notwendig.
Eingreifen ist erforderlich
Freiwillig verlässt der Siebenschläfer sein Heim nicht. Er hat es sich aus guten Gründen ausgesucht und wird darin wohnen, solange es ihm behagt. Wenn Obstgärten in der unmittelbaren Umgebung ihm reichlich Nahrung liefern, wird er sich sogar fleißig vermehren. So kann es sein, dass Sie auf ihrem Dachboden nicht nur einen, sondern gleich mehrere Siebenschläfer beherbergen. Damit Sie diesen tierischen Gast aus Ihrem Haus vertreiben, müssen Sie schon gezielt handeln.
Gesetzlicher Schutz
Wenn Sie anhand der Spuren deutlich erkennen oder zumindest vermuten, dass sich auf Ihrem Dachboden ein Glis glis eingenistet hat, sollten Sie ihn schnellstens loswerden. Der Einsatz von Giften ist für einen Tierfreund keine Option. Er ist aber auch gesetzlich nicht erlaubt. Der Siebenschläfer ist europaweit vom Aussterben bedroht und genießt deswegen gesetzlichen Schutz. Ein Glis glis darf nicht gejagt und getötet werden. Auch dann nicht, wenn er zu einer Plage wird und das Haus „zerstört“. Sie dürfen den Siebenschläfer aber aus ihrem Haus vertreiben.
Siebenschläfer vertreiben
Dieses Vorhaben ist leichter gesagt als getan. Es ist nämlich kein Mittel bekannt, mit dem Sie den Siebenschläfer wirksam und auf Dauer aus dem Haus vertreiben können. Im Internet kursieren einige Empfehlungen, zu denen verzweifelte Hausbewohner greifen. Auch weil sie sich eine kostengünstige und einfache Lösung erhoffen.
- Ultraschallgeräte sollen den Schädling vertreiben
- doch er verlässt das Haus nur während der Beschallung
- später kehrt er zurück
- auch Ausräuchern mit starken Düften kann ihn vertreiben
- zum Beispiel Weihrauch, Räucherstäbchen, Putzmittel
- der Erfolg ist nur kurzfristig
- sobald der Duft verfliegt, kehrt der Siebenschläfer zurück
- deswegen muss das in regelmäßigen Abständen wiederholt werden
- das ist arbeitsintensiv und langwierig
Um einen Siebenschläfer für immer aus dem Haus zu vertreiben, müssen Sie ihn schon lebend fangen und weit fortbringen.
Glis glis fangen
Das Fangen dieses Tieres darf nur mit einer Lebendfalle erfolgen. Andere Fallenarten könnten ihm Verletzungen zufügen oder ihn gar töten. Beides ist verboten. Es gibt keine speziell für ihn konzipierten Lebendfallen. Trotzdem müssen Sie nicht selbst eine Falle basteln, um das Tier aus dem Haus zu vertreiben. Sie können ein handelsübliches Exemplar verwenden, welches auch für Ratten und Mäuse eingesetzt wird. Je nach Modell kostet eine Falle zwischen 10 und 30 Euro.
- Falle wird mit einer offenen Seite aufgestellt
- der Siebenschläfer kann sie betreten
- er löst dabei einen Schließmechanismus aus
- die Falle wird sofort verschlossen
- der Rückweg ist damit versperrt
- das Tier ist im Käfig gefangen, kann nicht mehr entkommen
Inspizieren Sie zuvor den Dachboden. Anhand der Spuren können Sie erkennen, ob Sie es mit einem oder mehreren Glis glis zu tun haben. Unter Umständen müssen Sie mehr als nur eine Lebendfalle aufstellen, sonst zieht sich die Fangaktion in die Länge.
Nicht immer sind Fallen erlaubt
Wenn sich auf dem Dachboden ein Nest mit Jungen befindet, dürfen keine Fallen aufgestellt werden. Denn würden Sie die Jungtiere fangen und aus Ihrem Haus vertreiben, müssten diese ohne ihre Mutter verhungern. Da sie unter Artenschutz stehen, muss das verhindert werden. Generell dürfen im Winter gefangene Siebenschläfer nicht ausgesetzt werden. Für das Aufstellen der Fallen bleibt daher ein enges Zeitfenster von etwa fünf Monaten. Von Mai bis September, wenn der Siebenschläfer seinen Winterschlaf unterbricht.
Ohne Köder kein Fang
Eine Lebendfalle ist nichts weiter als ein nackter Käfig aus Metallstäben. Der Siebenschläfer wird diesen Neuzugang auf seinem Dachboden bemerken. Doch es ist fraglich, ob er ihn überhaupt betritt. Dafür ist es zu intelligent und misstrauisch. Nur ein wirklich verlockender Köder kann ihn umstimmen. Er sollte aus etwas bestehen, was das Tier gerne verspeist. Zum Beispiel:
- ein paar Apfelspalten
- Erdnussbutter
- Rosinen
Tägliche Kontrollgänge
Nachdem Sie eine Falle besorgt, aufgestellt und mit einem geeigneten Köder bestückt haben, ist Geduld gefragt. Es können durchaus Tage vergehen, bis Sie den Siebenschläfer damit fangen und loswerden können. Bis es so weit ist, müssen Sie die Falle täglich kontrollieren. Wenn ein Siebenschläfer die Falle ausgelöst hat und darin hockt, sollte er schnellstmöglich an einen anderen Ort gebracht und dort aus ihr befreit werden.
- mindestens 20 km entfernt aussetzten
- sonst können Sie es nicht dauerhaft vertreiben
- das Tier findet den Weg zurück
- in einen Wald befreien, nicht nah an Wohngebieten
Auch wenn der Siebenschläfer noch keine Gelegenheit hatte, die Verlockung zu erkennen. So kann es sein, dass zwischenzeitlich eine Maus, Eichhörnchen, Marder oder Ratte in die aufgestellte Falle getappt ist. Dann muss der Schädling entfernt und die Falle erneut aufgestellt werden. Auch der Köder muss gelegentlich erneuert werden. Vertrocknete Apfelspalten sind nicht gerade einladend.
Schädlingsbekämpfungsfirma beauftragen
Wenn Sie den Siebenschläfer ohne eigenes Zutun loswerden wollen, können Sie auch eine Schädlingsbekämpfungsfirma damit beauftragen. Doch auch professionelle Schädlingsjäger dürfen den Siebenschläfer nicht töten, sondern ihn nur aus dem Haus vertreiben. Wann er ihnen in die Falle gehen wird, lässt sich nicht vorhersagen. Das tägliche Kontrollieren der Fallen ist Pflicht und vor allem zeitintensiv. Das treibt die Rechnung in die Höhe. Zumindest sollte eine nah gelegene Firma beauftragt werden, um die Anfahrtskosten geringer zu halten.
Neubesiedlung vorbeugen
Es reicht nicht aus, wenn Sie die Anwesenheit eines Siebenschläfers erkennen, ihn fangen und loswerden. Solange der Dachboden des Hauses weiterhin einen idealen Unterschlupf darstellt, kann schon bald ein anderer Glis glis ins Haus einziehen. Vorbeugen ist daher der nächste logische Schritt. Es gilt, mögliche Zugänge zu erkennen und zu verschließen.
- Belüftungsöffnungen im Giebel vergittern
- ebenso Fenster und Kaminöffnungen
- Dachabdichtung überprüfen
- kleine Ritzen und Fugen schließen
- beschädigte Dachstellen reparieren
Katzen als natürliche Feinde
Wo Katzen herumstreunen, lassen sich Siebenschläfer nicht nieder. Denn diese gehören zu ihren Feinden. Sie können eine Besiedlung des Dachstuhls wirksam vorbeugen, indem Sie sich dieses Haustier zulegen. Der intelligente Siebenschläfer wird die lauernde Gefahr erkennen und das Weite suchen bzw. ein anderes Haus betreten.