Kleine Photovoltaikanlagen auf dem Balkon, der Terrasse oder dem Garagendach sind eine einfache Möglichkeit, nachhaltig Strom zu produzieren und gleichzeitig Energiekosten zu sparen. Lesen Sie hier, wie groß ein Balkonkraftwerk ohne Genehmigung sein darf.
Unterschiede zu normalen PV-Anlagen
Am gewünschten Ort montieren, in die Steckdose stöpseln, eigenen Strom produzieren. So einfach funktioniert ein Balkonkraftwerk. Auch wenn die grundlegende Funktionsweise der einer normalen PV-Anlage entspricht – der durch Solarenergie generierte Strom fließt zum Wechselrichter und wird von dort über ein Kabel in das Hausnetz eingespeist – unterscheiden sie sich insbesondere hinsichtlich Größe und Leistung:
- geringere Abmessungen
- Standardmodule für Balkone etwa 1 x 1,70 Meter
- ca. 20 Kilogramm schwer
- maximal 600 Wattpeak
Bei einem eventuellen Umzug lässt sich die kompakte Mini-PV so problemlos abmontieren und am neuen Standort wieder aufbauen.
Balkonkraftwerk anmelden
So einfach wie die Funktionsweise gestaltet sich der Betrieb eines Balkonkraftwerks aber leider nicht. Denn wer vom eigenen Strom vom Balkon profitieren möchte, sollte sich vor Inbetriebnahme unbedingt über die notwendigen Anmeldemodalitäten informieren. Dazu gehören:
- Anmeldung beim Netzbetreiber
- Eintrag ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
Die Anmeldung beim Netzbetreiber dient der Bestätigung, dass Sie alle Vorschriften bei der Installation der Stecker-Solaranlage eingehalten haben. Sollten Sie mehr Strom einspeisen als Sie verbrauchen, verzichten Sie außerdem auf Ihren Anspruch auf Einspeisevergütung. Ihren Netzbetreiber finden Sie im Regelfall auf Ihrer letzten Stromrechnung.
Die Eintragung ins Marktstammdatenregister sowie den Nachtrag etwaiger Änderungen können Sie oder eine bevollmächtigte Person ganz einfach und bequem online vornehmen.
Bis 600 Watt genehmigungsfrei
Wer sein Balkonkraftwerk ordnungsgemäß angemeldet hat und damit eine Leistung von maximal 600 Watt erzeugt, gilt in Deutschland als nicht systemrelevant und bedarf keiner Genehmigung für den Betrieb. In diesem Zusammenhang wird häufig auch von der sogenannten „Bagatellgrenze“ gesprochen. Übrigens liegt diese in Österreich höher als hierzulande, nämlich bei 800 Watt.
Balkonkraftwerke mit höherer Leistung
Auch wer ein Balkonkraftwerk mit einer höheren Leistung als 600 Watt betreiben möchte, benötigt rein rechtlich gesehen keine Genehmigung, sollte dabei aber unbedingt Folgendes beachten:
- keine vereinfachte Anmeldung mehr möglich
- Abnahme durch Netzbetreiber vor Ort zwingend
- eventuell Austausch von Zähler und Sicherungen nötig
- Installation durch Elektriker erforderlich
Die überschüssig produzierte Leistung wird Ihnen zwar vergütet, den bürokratischen und finanziellen Mehraufwand bei Installation und Einrichtung sollten Sie jedoch nicht unterschätzen. Für die Finanzierung kann Kredit mit Sofortauszahlung in Frage kommen. Unter Umständen interessiert sich anschließend auch das Finanzamt für Sie und Ihre Anlage, wenn Sie Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Wir empfehlen deshalb eine Kosten-Nutzen-Rechnung vor Installation eines leistungsstarken Balkonkraftwerks.
Häufig gestellte Fragen
Bereits ab ca. 500 Euro bekommen Sie im Handel günstige Mini-PVs. Die Anschaffungskosten für teurere Modell können dagegen doppelt bis dreifach so hoch ausfallen. Greifen Sie beim Kauf am besten zu Komplettsets, denn darin sind meist alle benötigten Teile inklusive Montagematerial bereits enthalten. Nachrüstungen verschlingen nur unnötig Geld.
Wie lange es dauert, bis sich die Anschaffung einer Solaranlage für den Balkon finanziell für Sie auszahlt, bestimmen in der Regel Geräteleistung, Stromverbrauch und Betriebsdauer. Pauschal lässt sich ein genauer Zeitpunkt allerdings nicht benennen, da die im Netz vorliegenden Zahlen zum Thema stark variieren. Der allgemeine Tenor lautet jedoch, dass sich die Anschaffung eines Balkonkraftwerks nach etwa zehn Jahren amortisiert hat.
Mit dem gewonnenen Strom lässt sich in erster Linie der stete Strombedarf von z. B. Kühlschrank oder Gefriertruhe decken sowie Geräte im Stand-By-Modus versorgen. Um einzelne kleinere Elektrogeräte wie etwa Fön oder Toaster autark zu betreiben, reicht er jedoch nicht aus.