Saunieren macht Spaß und ist gesund – was liegt also näher, als sich im Garten eine eigene Außensauna aufzustellen? Doch Vorsicht: Eine Gartensauna bedarf in den meisten Fällen einer Baugenehmigung.
Baugenehmigung oft unumgänglich
Baurechtlich gesehen handelt es sich bei einer Sauna im Garten um einen Aufenthaltsraum. Deshalb wird ein solcher Bau als Nebengebäude gewertet, der in der Regel durch die Behörden genehmigungspflichtig ist. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, müssen Sie also für Ihre Gartensauna eine Baugenehmigung beantragen.
Achten Sie dabei auf folgende Punkte:
- Antragsteller ist Architekt/Bauingenieur, nicht Sie selbst
- oft auch Antrag durch Handwerksmeister ausreichend, da kleineres Bauvorhaben
- Zuständigkeit jeweiliger Landesverordnung des Bundeslandes entnehmen
Baugenehmigung beantragen
Der Antrag muss bei der für Sie zuständigen Baubehörde, auch als Bauamt, Bauaufsichtsamt oder Baureferat bezeichnet, vorgelegt werden. Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
- ausgefülltes Bauantragsformular
- Auszug aus der Liegenschafts- bzw. Katasterkarte
- amtlicher Lage- und Freiflächenplan bzw. Freiflächengestaltungsplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibungen
- Berechnungen zur bebauten und unbebauten Grundstücksfläche
- Sicherheitsnachweise (Standsicherheit, Wärmeschutz-, Schallschutz- und Brandschutznachweis)
Verfahrensfreies Vorhaben
Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt für Ihre geplante Gartensauna die Genehmigungspflicht. Dann können Sie die Sauna als genehmigungsfreies Nebengebäude errichten. In der Regel ist dies der Fall, wenn eine bestimmte Größe unterschritten wird. Diese ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Doch Vorsicht: In manchen Bundesländern gilt als Größennachweis der umbaute Raum in Kubikmetern, in anderen hingegen die Grundfläche in Quadratmetern als Grundlage.
Übersicht über genehmigungsfreie Außensaunen
Bundesland | Genehmigungsfreie Größe |
---|---|
Baden-Württemberg | bis 40 Kubikmeter (m3) |
Bayern | bis 75 m3 |
Berlin | bis 10 Quadratmeter (m2) |
Brandenburg | bis 75 m3 |
Bremen | bis 10 m2 |
Hamburg | bis 30 m3 |
Hessen | bis 30 m3 |
Meckenlenburg-Vorpommern | bis 10 m2 |
Niedersachsen | bis 40 m3 |
Nordrhein-Westfalen | bis 75 m3 |
Rheinland-Pfalz | bis 50 m3 |
Saarland | bis 10 m2 |
Sachsen | bis 10 m2 |
Sachsen-Anhalt | bis 10 m2 |
Schleswig-Holstein | bis 30 m3 |
Thüringen | bis 10 m2 |
Worauf noch achten?
Bei der Frage nach der Baugenehmigung kommt es jedoch nicht nur auf die reine Größe der Gartensauna an: Auch dazugehörige geplante Bauten wie beispielsweise
- der Einbau einer Toilette
- die Installation einer Heizung
entscheiden über die Genehmigungspflicht. Beides ist genehmigungspflichtig, wobei die zur Sauna gehörige Feuerstelle nicht als Heizung gezählt wird. Des Weiteren sollten Sie weitere Punkte unbedingt beachten, um nicht im Nachhinein noch Probleme mit der Baubehörde zu bekommen.
Grenzbebauung
Dazu gehört, dass beim geplanten Standort der Gartensauna die Richtlinien Ihrer Gemeinde oder Kommune zur Grenzbebauung eingehalten werden. Sie müssen also einen bestimmten Abstand zum Nachbargrundstück einhalten. Zudem darf das Bauwerk eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Nähere Informationen erhalten Sie in dem für Sie zuständigen Bebauungsplan sowie bei der Baubehörde.
Brandschutz
Eine Gartensauna mit Holzbefeuerung muss zudem durch den Bezirksschornsteinfeger genehmigt und abgenommen werden. Dabei sind bestimmte Brandschutzvorgaben, die Sie bei dem für Sie zuständigen Schornsteinfeger erfragen können, zu erfüllen. Diese Pflicht entfällt, wenn Sie sich für eine Außensauna mit Elektrobefeuerung entscheiden.
Bebauungsplan
Selbst wenn Ihre Gartensauna die Bedingungen für ein genehmigungsfreies Verfahren erfüllt, Sie den Bezirksschornsteinfeger kontaktiert und die Regeln zur Grenzbebauung beachtet haben, dürfen Sie trotzdem nicht überall auf Ihrem Grundstück bauen. Der Bebauungsplan (einsehbar bei der Baubehörde) gibt vor, welche Grundstücksflächen überbaut werden und wie groß diese sein dürfen. Im Zweifelsfall können Sie eine Befreiung vom Bebauungsplan beantragen, was ebenfalls beim Bauamt erfolgt.
Häufig gestellte Fragen
Die Höhe der Kosten bemisst sich nach den Gesamtkosten des Bauprojekts. In der Regel liegen diese, je nach Gemeinde, zwischen 0,5 und einem Prozent der Bausumme. Das bedeutet allerdings nicht, dass beim Bau einer Außensauna für 5000,- EUR Gesamtkosten lediglich 25,- EUR Antragskosten anfallen: Die meisten Behörden berechnen eine Mindestgebühr zwischen 100,- und 200,- EUR. Hinzu kommen gegebenenfalls noch die Kosten für einen Architekten, Bauingenieur oder Handwerksmeister, da nur dieser den Bauantrag einreichen darf.
Die Baugenehmigung lässt sich übrigens umgehen, wenn Sie sich eine mobile Gartensauna auf das Grundstück stellen. Mobile Saunen, etwa in einem Bauwagen oder als Fasssauna auf Rädern, sind in der Regel nicht genehmigungspflichtig. Aber auch hier gilt der Rat: Fragen Sie erst im Bauamt nach und holen Sie eine schriftliche Auskunft ein. Erst dann sind Sie auf der sicheren Seite.