Besser man informiert sich vor dem Setzen der neuen Hecke, bevor es später Ärger mit den neuen Nachbarn gibt oder man selber nicht mehr die Pflanzen richtig versorgen kann.
Gesetzliche Regelung der Grenzabstände für Hecken
Nachbarschaftsrecht ist Landesrecht, deshalb gibt es in Deutschland 13 unterschiedliche Regelungen (3 Bundesländer haben keine Regelung für Grenzabstände):
Baden-Württemberg
Gesetz über das Nachbarrecht – § 12 Hecken:
(1) Mit Hecken bis 1,80 m Höhe ist ein Abstand von 0,50 m, mit höheren Hecken ein entsprechend der Mehrhöhe größerer Abstand einzuhalten.
Bayern
Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (AGBGB) – Art. 47 Grenzabstand von Pflanzen:
(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann verlangen, dass auf einem Nachbargrundstück nicht Bäume, Sträucher oder Hecken, Weinstöcke oder Hopfenstöcke in einer geringeren Entfernung als 0,50 m oder, falls sie über 2 m hoch sind, in einer geringeren Entfernung als 2 m von der Grenze seines Grundstücks gehalten werden.
Berlin
Berliner Nachbarrechtsgesetz – § 28 Grenzabstände für Hecken:
(1) Der Eigentümer und der Nutzungsberechtigte eines Grundstücks haben mit Hecken von den Nachbargrundstücken folgende Mindestabstände einzuhalten: 1. mit Hecken über 2 m Höhe 1,00 m, 2. mit Hecken bis zu 2 m Höhe 0,50 m. (2) Absatz 1 gilt nicht für Hecken, die nach § 24 Satz 2 auf der Grenze gepflanzt werden.
Brandenburg
Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetz – § 37 Grenzabstände für Bäume, Sträucher und Hecken
(1) Mit Bäumen außerhalb des Waldes, Sträuchern und Hecken (Anpflanzungen) von über 2 m regelmäßiger Wuchshöhe ist ein solcher Abstand zum Nachbargrundstück einzuhalten, dass bei Obstbäumen ein Abstand von 2 m, bei sonstigen Bäumen ein Abstand von 4 m und im übrigen für jeden Teil der Anpflanzung der Abstand mindestens ein Drittel seiner Höhe über dem Erdboden beträgt.
Bremen
- keine Regelung
- empfohlen: 50 Zentimeter bei Hecken bis zu zwei Metern, einen Meter bei Hecken über 2 Meter
Hamburg
- keine Regelung
- empfohlen: 50 Zentimeter bei Hecken bis zu zwei Metern, einen Meter bei Hecken über 2 Meter
Hessen
Hessisches Nachbarrechtsgesetz – § 39 Grenzabstände für lebende Hecken:
(1) Der Eigentümer und die Nutzungsberechtigten eines Grundstücks haben bei dem Anpflanzen lebender Hecken von den Nachbargrundstücken – vorbehaltlich des § 40 – folgende Abstände einzuhalten:
- 1. mit Hecken über 2 m Höhe 0,75 m,
- 2. mit Hecken bis zu 2 m Höhe 0,50 m,
- 3. mit Hecken bis zu 1,2 m Höhe 0,25 m.
Mecklenburg-Vorpommern
- keine Regelung
- empfohlen: 50 Zentimeter bei Hecken bis zu zwei Metern, einen Meter bei Hecken über 2 Meter
Niedersachsen
Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz – § 50 Grenzabstände für Bäume und Sträucher:
(1) Mit Bäumen und Sträuchern sind je nach ihrer Höhe mindestens folgende Abstände von den Nachbargrundstücken einzuhalten:
- a) bis zu 1,2 m Höhe 0,25 m
- b) bis zu 2 m Höhe 0,50 m
- c) bis zu 3 m Höhe 0,75 m
- d) bis zu 5 m Höhe 1,25 m
- e) bis zu 15 m Höhe 3,00 m
- f) über 15 m Höhe 8,00 m.
Nordrhein-Westfalen
Nachbarrechtsgesetz – § 42 Grenzabstände für Hecken:
Es sind mit Hecken – vorbehaltlich des § 43 –
- a) über 2 m Höhe 1,00 m und
- b) bis zu 2 m Höhe 0,50 m
Abstand von der Grenze einzuhalten. Das gilt nicht, wenn das öffentliche Recht andere Grenzabstände vorschreibt.
Rheinland-Pfalz
Landesnachbarrechtsgesetz – § 45 Grenzabstände für Hecken:
Eigentümer und Nutzungsberechtigte eines Grundstücks haben mit Hecken gegenüber den Nachbargrundstücken – vorbehaltlich des § 46 – folgende Abstände einzuhalten:
- 1. mit Hecken bis zu 1,0 m Höhe 0,25 m,
- 2. mit Hecken bis zu 1,5 m Höhe 0,50 m,
- 3. mit Hecken bis zu 2,0 m Höhe 0,75 m,
- 4. mit Hecken über 2,0 m Höhe einen um das Maß der Mehrhöhe größeren Abstand als 0,75 m.
Saarland
Saarländisches Nachbarrechtsgesetz – § 49 Grenzabstände für Hecken
(1) Der Eigentümer und der Nutzungsberechtigte eines Grundstücks haben mit Hecken gegenüber den Nachbargrundstücken – vorbehaltlich des § 50 – folgende Abstände einzuhalten:
- 1. mit Hecken über 1,5 m Höhe 0,75 m
- 2. mit Hecken bis zu 1,5 m Höhe 0,50 m
- 3. mit Hecken bis zu 1,0 m Höhe 0,25 m.
Sachsen
Sächsisches Nachbarrechtsgesetz – § 9 Grenzabstände für Bäume und Sträucher:
(1) Der Nachbar kann vom Eigentümer verlangen, dass Bäume, Sträucher oder Hecken innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils mindestens 0,5 m oder, falls sie über 2 m hoch sind, mindestens 2 m von der Grundstücksgrenze des Nachbarn entfernt sind.
(2) Außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils genügt ein Grenzabstand von 1 m für alle Anpflanzungen.
Sachsen-Anhalt
Nachbarschaftsgesetz Sachsen-Anhalt – § 34 Grenzabstände für Bäume, Sträucher und einzelne Rebstöcke:
(1) Mit Bäumen, Sträuchern und einzelnen Rebstöcken sind je nach ihrer Höhe mindestens folgende Abstände von den benachbarten Grundstücken einzuhalten:
- a) bis zu 1,50 Meter Höhe 0,50 Meter;
- b) bis zu 3 Meter Höhe 1 Meter;
- c) bis zu 5 Meter Höhe 1,25 Meter;
- d) bis zu 15 Meter Höhe 3 Meter;
- e) über 15 Meter Höhe 6 Meter.
(2) Die in Absatz 1 bestimmten Abstände gelten auch für Hecken, falls die Hecke nicht gemäß § 24 Abs. 3 auf der Grenze gepflanzt wird. Sie gelten auch für ohne menschliches Zutun gewachsene Pflanzen.
(3) An Grenzen zu landwirtschaftlich genutzten Grundstücken ist ein Streifen von 0,5 Meter von Anpflanzungen freizuhalten. Dies gilt nicht gegenüber Grundstücken, für die nach Lage, Größe oder sonstiger Beschaffenheit eine den Grenzabstand erfordernde Art der Bodenbearbeitung nicht in Betracht kommt.
Schleswig-Holstein
Nachbarrechtsgesetz für das Land Schleswig-Holstein – § 37 Grenzabstände:
(1) Der Eigentümer und der Nutzungsberechtigte eines Grundstücks haben mit Bäumen, Sträuchern und Hecken (Anpflanzungen) von über 1,20 m Höhe einen solchen Abstand zum Nachbargrundstück einzuhalten, dass für jeden Teil der Anpflanzung der Abstand mindestens ein Drittel seiner Höhe über dem Erdboden beträgt. Der Abstand wird waagerecht und rechtwinklig zur Grenze gemessen.
Thüringen
Thüringer Nachbarrechtsgesetz – § 45 Grenzabstände für Hecken
(1) Der Eigentümer und der Nutzungsberechtigte eines Grundstücks haben mit Hecken gegenüber den Nachbargrundstücken vorbehaltlich des § 46 folgende Abstände einzuhalten:
- 1. mit Hecken bis zu 1 m Höhe 0,25 m,
- 2. mit Hecken bis zu 1,5 m Höhe 0,50 m,
- 3. mit Hecken bis zu 2,0 m Höhe 0,75 m,
- 4. mit über 2,0 m hohen Hecken ein um das Maß der Mehrhöhe größerer Abstand.
Grenzabstände von Hecken: Zu klärende Fragen
Bevor Sie zum Spaten greifen, steht aber noch die Klärung einiger Fragen an:
1. Greifen Ausnahmen?
In jedem der Nachbarrechtsgesetze sind Ausnahmen mit anderen Abständen geregelt, die inhaltlich sehr unterschiedlich sind.
Gegenüber Grundstücken, die landwirtschaftlich genutzt werden, dem Erwerbsgartenbau, Weinbau oder Kleingartenbau dienen, sind oft die doppelten Abstände einzuhalten. An Grenzen zu Außenbereichen ist entweder der doppelte oder gar kein Abstand vorgeschrieben; auch Hecken an einer geschlossenen Einfriedung, die diese nicht überragen, dürfen häufig direkt davor gepflanzt werden. Wenn die Hecke mit Einverständnis oder Mitwirkung des Nachbarn direkt auf der Grenze angepflanzt wird (was in den meisten Nachbarrechtsgesetzen ausdrücklich angesprochen wird), entfällt ein Abstand naturgemäß.
Diese Paragraphen sind nicht nur in dem Paragraphen über die Ausnahmen zu finden, sondern verstecken sich auch noch an ganz anderen Stellen der Nachbarrechtsgesetze. Oft geht es um größere Abstände; wenn die eigentliche Regelung nicht ganz in Ihrem Sinne ist, kann sich die Suche nach „vollkommen legalen Schlupflöchern“ aber auch lohnen.
2. Thuja-Hecke und Einfriedung
Soll die Thuja-Hecke vor einen Zaun gesetzt werden? Was sagt das Nachbarrechtsgesetz zum Verhältnis Hecke/Einfriedung (= Zaun)? Sind abweichende Lösungen statt der ortsüblichen Einfriedung geregelt?
Sie sollten generell auch immer daran denken, dass Sie mit Ihrem Nachbarn abweichende Vereinbarungen treffen können. Meist wird in den Nachbarrechtsgesetzen die Möglichkeit erwähnt, statt der Einfriedung eine Hecke direkt auf die Grenze zu setzen; abweichende Vereinbarungen können aber auch die Einfriedung selbst und den Abstand Hecke – Einfriedung betreffen.
Ob eine abweichende Vereinbarung mit einem Nachbarn sinnvoll ist, hängt nicht nur von der aktuellen Qualität des nachbarschaftlichen Verhältnisses ab. Sondern bei solchen Vereinbarungen spielen auch Überlegungen eine Rolle, die die Zukunft betreffen, z. B. wenn nebenan ein neuer Nachbar einzieht.
3. Ortssatzung
Wenn der in Ihrem Fall geltende Abstand feststeht, geht es weiter: Unterhalb der Regelungsebene des Nachbarrechtsgesetzes werden häufig Orts- oder Gemeindesatzungen oder auf Landesnaturschutzgesetze zurückgehende, rechtsverbindliche Landschaftspläne erlassen. Diese gehen auf historisch gewachsene örtliche Besonderheiten ein oder enthalten Sonderregelungen, die bei der Einhaltung von Naturschutzzielen helfen sollen.
Hier können Sonderregeln zu Grenzabständen enthalten sein, aber auch zur Höhe der Hecke und der Art der Bepflanzung. Thujas bieten den heimischen Wildtieren kaum etwas, gerade mal Nistplätze für ein paar Vogelarten; nicht überall darf (ausschließlich) eine solche „ökologische Nullnummer“ gepflanzt werden.
4. Wie muss der Abstand ermittelt werden?
Grenzabstände für Bäume werden üblicherweise durch Messung von der Mitte des Gehölzes bis zur Grenzlinie ermittelt, bei Sträuchern wird auf den Abstand der stärkeren Triebe bzw. äußeren dichten Belaubung zur Grenze abgestellt. Das ist jedoch nicht in jedem Bundesland unmissverständlich und nicht in jedem Bundesland überhaupt ausdrücklich geregelt, im Zweifel steht hier also noch eine Anfrage der Gemeinde an, wenn Sie einen sicheren Nachweis korrekten Handelns brauchen.
5. Freiwillig größeren Abstand einhalten?
Die Grenzabstände für Hecken sind im Nachbarschaftsrecht eher knapp geregelt, weil das Gesetz auch für ganz kleine Gärten gilt, in denen mit jedem Zentimeter gerechnet werden muss.
Je nach Situation kann es empfehlenswert sein, von vornherein einen etwas größeren Abstand einzuhalten; aus folgenden Gründen:
- Thujas sind Flachwurzler und entwickeln direkt unter der Erdoberfläche dichte, feine Wurzeln, die sich tellerartig ausbreiten
- Wenn’s nicht so klappt mit dem Nachbarn, klagt der dann vielleicht nicht wegen dem Abstand, sondern weil zu viele Wurzeln zu ihm hinüberwachsen
- Im Wurzelbereich der Thuja wachsen einjährige Unkräuter und dauerhaft nur wenige, konkurrenzstarke Pflanzen, auch das könnte den Nachbarn stören
- Die Wasserversorgung der Thuja erfolgt vor allem über feine Wurzeln am „Außenrand des Tellers“
- Sitzt die Hecke nah an der Grenze, müssen Sie im Zweifel beim Nachbarn gießen, um die Außenseite der Hecke zu versorgen
- Und Thujas brauchen viel Wasser, in einem (zu) trockenen Boden müssen sie häufig bewässert werden
- Wenn eine klassische, dichte grüne Kasten-Hecke heranwachsen soll, braucht diese viel regelmäßigen Beschnitt
- Den sie erfahrungsgemäß nur erhält, wenn sich dazu niemand in unzumutbaren Verrenkungen zwischen Zaun und Hecke quetschen muss
Wenn der Platz zur Verfügung steht, kann es deshalb eine durchaus entspannende Idee sein, die Thuja-Hecke ein Stück weiter innen im Garten zu pflanzen.
Grenzabstände einhalten: Warum es wichtig ist
Wenn die Hecke zu dicht an die Grenze gepflanzt wurde und das dem Nachbarn nicht gefällt, kann er verlangen, dass die Hecke beseitigt wird.
Damit ist nicht etwa gemeint, dass nun gar keine Hecke gepflanzt werden darf. Es geht nur darum, dass die Hecke SO nicht stehenbleiben darf, ob Sie im korrekten Abstand eine neue Hecke anlegen, bleibt Ihnen überlassen. Eher großzügig veranlagten Naturen erscheint es vielleicht unwahrscheinlich, dass ein Nachbar auf ein paar Zentimeter Abstand mehr oder weniger besteht. Die reale Statistik der Gerichte zeigt anderes:
Nachbarschaftsstreitigkeiten beschäftigen die deutschen Gerichte in einem reichlichen Ausmaß. Wenn das Nachbarschaftsrecht eines Bundeslandes keinen ausdrücklichen Beseitigungsanspruch festlegt, kann dieser bei Nichteinhaltung normativ festgelegter Abstände trotzdem gegeben sein; Rechtsgrundlage ist dann der im Recht des Eigentümers enthaltene allgemeine Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch.
Wenn der Streit erst einmal da ist, kostet das meist sehr viel mehr Zeit als korrekte Planung der Hecke im Rahmen der bestehenden Regelungen; daran ändert auch die Pflicht zur außergerichtlichen Streitschlichtung wenig, die häufig vor den Klageweg geschaltet ist.
Fazit
Grenzabstände für Thuja-Hecken sind meist vorgeschrieben und sollten auch in den Bundesländern ohne ausdrückliche Regelung mit Bedacht gewählt werden. Nicht nur weil Wurzel und Wasserbedarf der Thuja den Nachbarn belästigen könnten, sondern auch im eigenen Interesse (Thujas brauchen in jeder Form recht viel Beschnitt).