Die Hecke zu schneiden, um einen blickdichten Sichtschutz zu erzeugen ist zwingend erforderlich. Aber wann ist es erlaubt und wann verboten? Wie das geltende Gesetz ausgelegt wird, erklären wir hier.
Gesetz
Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt vor, dass das Schneiden von Hecken, Schilf, Sträucher und Gebüschen zwischen dem 1. März und dem 30. September verboten ist. Der Hintergrund dieser Regelung ist, dass Tiere – wie beispielsweise Vögel und Insekten – eine Hecke oder andere dichtere Gewächse als Brutstätten und Lebensraum nutzen. Werden die Pflanzen zu stark zurückgeschnitten oder gar bis auf das Holz zurückgesetzt, werden die Tiere also immens gestört und ihrer Brutstätte oder ihres Lebensraums beraubt.
Daher sollten radikale Maßnahmen lediglich bis zum 28. Februar erfolgen oder erst wieder ab dem 1. Oktober durchgeführt werden. Anderenfalls muss man mit empfindlichen Geldstrafen rechnen, die fallabhängig sogar bis zu 50.000 Euro betragen können.
Schnittart
Oftmals wird die betreffende gesetzliche Regelung falsch verstanden und so ausgelegt, dass Hecken und Co. zwischen März und September gar nicht verschnitten werden dürfen. Diese Auslegung ist jedoch falsch. Gerade an Straßen beziehungsweise Gehwegen können wuchernde Hecken ein Hindernis oder sogar eine Gefährdung darstellen.
Hinzu kommt, dass Hecken in manchen Kommunen eine gewisse Höhe nicht überschreiten dürfen. Ohne entsprechende Maßnahmen könnten in einigen Gemeinden also ebenfalls Bußgelder fällig werden. Doch welche Schnitte sind erlaubt und welche verboten?
Erlaubt sind:
- Pflegeschnitte
- das Kürzen einzelner Zweige
- das Kontrollieren der Höhe durch sanfte Schnittmaßnahmen
Die Verbote beschränken sich in der Regel auf erhebliche Eingriffe, bei denen ein Großteil der Trieblänge verloren geht und in das alte Holz geschnitten wird. Das Schneiden junger Austriebe ist meist möglich. Allerdings sollte man auch hier wieder auf die Vorgaben der jeweiligen Gemeinden achten. Entsprechende Informationen kann man bei den folgenden Stellen in Erfahrung bringen:
- Gemeindeamt
- Bürgeramt
- Rathaus
- Vorstand des Gartenvereins
- Naturschutzvereine
Hecken schonend pflegen
Damit Hecken blickdicht bleiben und Sträucher möglichst dicht beblättert wachsen, muss bei einigen Pflanzen ein regelmäßiger Schnitt erfolgen. Bei einem Schnittverbot von März bis Ende September ist das über den Sommer jedoch nur bedingt möglich. Empfehlenswert ist daher ein radikalerer Verschnitt im Februar sowie sanfte Rückschnitte im Sommer. Allerdings sollte auch dabei auf einige Faktoren geachtet werden, um beim Schneiden der Hecke schonend vorzugehen. Dabei handelt es sich um:
- saubere Schnittwerkzeuge verwenden
- häufiges Schneiden, dafür jedoch nur wenig in der Länge kürzen
- Verschnitt in der prallen Sonne vermeiden, um Verbrennungen zu verhindern
- scharfe Scheren und Messer für glatte Schnitte nutzen
Zudem sollten während der Brut- und Setzzeiten besser manuelle Werkzeuge genutzt werden. Hierdurch entsteht kein Lärm und in der Hecke lebende Tiere werden deutlich weniger gestört.