Grundstücksbesitzer lieben einzelne Sträucher besonders, weil sie immergrün und pflegeleicht sind. Naturschützer betrachten den Nutzen dieser Pflanzen mit anderen Augen und kommen zu einem vernichtenden Urteil. Droht Kirschlorbeer und Thuja deshalb jetzt ein Verbot?
Ökologisch nicht wertvoll
Während sich die Gärtner um Schnittverträglichkeit, Wuchsform und Pflegeaufwand kümmern, schauen Naturschützer das große Ganze an. Denn keine Pflanze führt ein isoliertes Leben, sondern ist eingebettet in ein Ökosystem der heimischen Flora und Fauna. Ihr Fazit: Für die heimische Natur sind diese beiden eingewanderten Arten kein Gewinn. Im Detail werden folgende Punkte bemängelt:
- Thuja und Kirschlorbeer sind nicht insektenfreundlich
- verstärken Bienensterben weiter
- Früchte als Nahrung für heimische Vogelarten ungeeignet
- Thuja wächst zu dicht, um als Brutplatz zu dienen
- Kirschlorbeer verwildert im Wald und verdrängt heimische Kräuter
Drängen wertvolle Sträucher zurück
Dass Thuja und Kirschlorbeer der heimischen Tierwelt nichts zu bieten haben, ist eine Sache. Die andere ist, dass jede Entscheidung für sie zugleich eine Entscheidung gegen eine ökologisch wertvollere Pflanze ist. Die Auswirkungen zeigen sich umso gravierender, je höher ihre Bestandszahlen werden.
Verbotsforderungen
Welche Folgen Bienensterben für uns Menschen hat, ist der breiten Öffentlichkeit inzwischen hinlänglich bekannt. Hier muss dringend alles Mögliche unternommen werden, um den Trend umzukehren oder zumindest zu stoppen.
Auch viele Vogelarten sind gefährdet, da sie in unseren Gärten immer weniger geeignete Nahrung finden. Da die Begeisterung für Kirschlorbeer und Thuja nicht nachlässt und beide nach wie vor sehr beliebt sind, werden die Rufe nach einem Verbot zahlreicher und lauter. So steht es momentan (Stand: Mitte Juli 2022) darum:
- nicht klar erkennbar, ob und wann ein Verbot kommt
- kein entsprechender Gesetzesentwurf liegt vor
- Tendenz geht in Richtung Verbot
- Auspflanzen von Thuja und Kirschlorbeer in einigen Landkreisen bereits verboten
- Regelung gilt nur für freie Natur
- Hausgärten (noch) nicht betroffen
Freiwilliger Verzicht
Warum immer warten, dass ein Gesetz Vorgaben macht? Wer die Natur liebt und der Argumentation der Naturschützer folgen kann, darf und sollte schon jetzt handeln. Jede neu anstehende Pflanzung ist eine Chance, Auswahl im Sinne der Natur zu treffen. Gegebenenfalls ist auch zu erwägen, ob nicht bereits vorhandene Thuja- und Kirschlorbeerhecken entfernt werden können, um an ihrer Stelle vom Naturschutzbund empfohlene Sträucher zu pflanzen.
Häufig gestellte Fragen
Da ist zuallererst Rhododendron zu nennen, für den ebenfalls ein Verbot gefordert wird. Ebenso schlecht für Insekten sind Bambus, Magnolie und Forsythie, aber auch der Flieder, da er durch Züchtung nektararm geworden ist. Generell kann gesagt werden, dass Zuchtsorten meist bienenunfreundlicher sind als ursprüngliche, wilde Arten.
Vor allem einheimische Sträucher sind zu empfehlen, weil sich die heimische Tierwelt über die Jahrhunderte optimal an sie anpassen konnte. Ihre Blüten und Früchte dienen als Futter, das Astwerk als Brutplatz. Insektenfreundlich sind beispielsweise Brombeeren, Hainbuche, Haselnuss, Liguster, Apfelrose, Felsenbirne, Kornelkirsche, Vogelbeere und Weißdorn. Als immergrüne Alternative ist die Eibe geeignet. Allerdings ist sie giftiger als Kirschlorbeer und die Entscheidung für sie sollte sorgfältig durchdacht werden.
Kirschlorbeer muss regelmäßig zurückgeschnitten werden. Sein Schnittgut, insbesondere die Früchte, ist allerdings schwer kompostierbar. Manche Besitzer entsorgen es deswegen im Wald. Unter günstigen Bedingungen keimen reife Früchte, die sich an abgeschnittenen Ästen befinden. So nimmt die Verbreitung ihren Lauf.
Noch darf jeder Grundstücksbesitzer frei entscheiden, was er auf seinem Grund und Boden pflanzt. Anders sieht es in einer Kleingartenkolonie aus. Dort ist in den Statuten meist genau gelistet, was im Schrebergarten nicht gepflanzt werden darf. Häufig von Pflanzverboten betroffen sind dabei Laub- und Nadelbäume, die große Höhen erreichen.