Wer einen Pool Zuhause plant, fragt sich auch, wie tief er werden soll und ob die Pooltiefe durch Gesetze eingeschränkt wird. Einige Informationen zur Auswahl der richtigen Tiefe soll dieser Beitrag liefern.
Gesetzliche Regelungen
Ein allgemeines Gesetz, welches konkret die Tiefe im heimischen Pool regelt gibt es so nicht. Allerdings gibt es je nach Bundesland und Gemeinde Bauvorschriften, die regeln, bis zu welchem Füllvermögen der Pool genehmigungsfrei ist. Meist liegt die Grenze bei etwa 100 m³. Für größere Pools könnte die Einhaltung bestimmter Auflagen, auch was die Tiefe betrifft, notwendig sein.
Ein weiterer gesetzlicher Aspekt ist die Vorschrift, dass jeder Poolbesitzer auf die Verkehrssicherheit achten muss. Dies gilt übrigens auch bei viel kleineren «Gewässern», etwa Teichen oder Regentonnen. Überall dort, wo sich Wasser, unabhängig von der Tiefe befindet, muss es so gesichert sein, dass niemand hinein fallen kann. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf Kindern. Diese können schon bei einer geringen Wassertiefe ertrinken.
Geeignete Pooltiefen
Babys
Es erschließt sich von selbst, dass tiefe Pools für Babys ungeeignet sind. Außerdem dürfen kleine Kinder niemals unbeaufsichtigt im oder am Wasser sein, dabei spielt die Tiefe gar keine Rolle. Für Babys ist grundsätzlich eher ein Planschbecken als ein Pool geeignet. Auf diese Weise lässt sich meist gefahrlos erste Bekanntschaft mit Wasser schließen. Selbstverständlich können Babys auch in einen größeren Pool mitgenommen werden, sofern sie mit einer geeigneten Schwimmhilfe ausgestattet sind oder sich auf dem Arm der Bezugsperson befinden.
Kinder
Je größer die Kinder sind, umso tiefer kann der Pool sein. Günstig ist es, wenn sie jederzeit Boden unter den Füßen spüren können.
Um der unterschiedlichen Körpergröße gerecht zu werden, sind öffentliche Schwimmbäder mit verschiedenen Wasserzonen ausgestattet, selbst ein Nichtschwimmerbecken hat häufig einen leicht abfallenden Boden, der dafür sorgt, dass die Wassertiefe vom Einstieg bis zum hinteren Bereich stetig zunimmt. Nichtschwimmerbecken haben höchstens eine Tiefe von 135 cm.
Zuhause sind unterschiedliche Wasserzonen in einem Pool mit gewöhnlichen Ausmaßen kaum machbar. Soll der Pool allerdings auch von Erwachsenen genutzt werden, muss ein günstiger Kompromiss gefunden werden.
Erwachsene
Bei Erwachsenen gestaltet sich die Auswahl der richtigen Pooltiefe etwas anders. Zum einen sind erwachsene Menschen meistens größer und zum anderen können sie schwimmen. Ist dies nicht der Fall, sollte auf die Wassertiefe von einem Nichtschwimmerbecken zurückgegriffen werden.
Auch ein Schwimmerbecken muss nicht sehr tief sein. 150 cm sind häufig völlig ausreichend und es ist außerdem auch Wassergymnastik mit genügend Auftrieb möglich.
Allerdings kann in einem solchen Becken nicht oder nur vom Rand aus ins Wasser gesprungen werden. Jede Art von Sprungturm erfordert eine angepasste Pooltiefe, damit es nicht zu schwerwiegenden Verletzungen kommt.
Geeignete Wassertiefen nach Poolnutzung
Die meisten Pooltiefen sind Zuhause nicht zu realisieren, meistens weil es schlicht an den geeigneten Mitteln fehlt, einen so großen Pool zu bauen.
- Babybecken: nicht mehr als 10 cm
- Kneippbecken, Durchschreitebecken: 20 bis 30 cm
- Planschbecken für Kinder: etwa 60 cm
- Schwimmbecken für Kinder: etwa 80 cm
- Wassersport, Becken für größere Kinder: 100 cm
- normales Nichtschwimmerbecken: bis 135 cm
- Wassergymnastik, flache Sprünge vom Beckenrand: bis 150 cm
- Tiefe für Sprung vom 1 m-Brett: 250 bis 300 cm
- Tiefe ab 3 m-Brett: mindestens 350 cm